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Satzung

Satzung

Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V. (ff. RKB)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1.Der Verein führt den Namen : Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig und soll dort in das Vereinsregister eingetragen werden.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31.12.2008.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Zweck und Aufgabe des Vereins ist es, die Gundorfer Kirche sowie Pfarrscheune und Pfarrhaus als Gesamtkunstwerk zu erhalten, sie als Denkmal zu betreuen, als Ort für musikalische Veranstaltungen und kulturelle Ausstellungen herzurichten und ihre Baugeschichte zu erforschen und zu dokumentieren.
Die Förderung erstreckt sich auf alle mit dem Erhalt, der Instandsetzung und der Einrichtung der kirchlichen Gemeinde erforderlichen Maßnahmen.

2. Die Zuwendungen erfolgen in Form von Geld und Sachzuwendungen sowie durch Eigenleistungen der Mitglieder.

3. Der Verein kann als Träger von Veranstaltungen auf seinen Zweck aufmerksam machen.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Der Verein hat ordentliche und Fördermitglieder sowie Ehrenmitglieder.

2. Ordentliche und fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen durch schriftliche Anmeldung und Bestätigung durch den Vorstand werden. Ordentliche Mitglieder des Vereins können Personen sein, die das 18.Lj. vollendet haben. Sie haben auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht. Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein und seine Aufgaben ideell und materiell unterstützen wollen. Sie können vom Vorstand beitragsfrei gestellt werden und haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

3. Personen, die sich Verdienste um den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

4. Die Mitgliedschaft endet durch :

a. schriftliche Austrittserklärung
b. Ausschluss
c. Tod des Mitglieds

Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird sofort wirksam. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

5. Ein Mitglied kann durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder
b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht gezahlt hat.

Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens 2 Wochen vorher mitzuteilen.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 4 Mitgliedsbeitrag

1. Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder zahlen einen von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag.

2. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung befreit.

§ 5 Kassen- und Rechnungswesen

1. Über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins hat der Vorstand schriftlichen Nachweis zu führen.

2. Alljährlich hat eine sachliche und rechnerische Prüfung durch ein oder zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Prüfer zu erfolgen.

3. Der Prüfbericht ist dem Vorstand in der alljährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung vorzutragen.

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind :

a. der Vorstand
b. die Mitgliederversammlung
c. der Vergabebeirat

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, zumindest aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Schatzmeister.

2. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

3. Der Vorstand erledigt alle Aufgaben des Vereins, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach §26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichtes,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder,
e) die Vergabe von Planungs-, Bau- und Reparaturaufträgen, wenn sie eine Netto – Vertragssumme von 1.000 € übersteigen, nach Aussprache der Empfehlung des Vergabebeirates.

4. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

5. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstandes können nur Mitglieder des Vereins sein; mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein, endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

6. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer zu unterschreiben.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstandsvorsitzende nach Bedarf ein oder wenn 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes beantragen.

2. Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a. Wahl des Vorstandes ( alle 4 Jahre)
b. Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes
c. Beschlussfassung über Vorlagen des Vorstandes und über Anträge von Mitgliedern
d. Satzungsänderungen
e. Beschlussfassung über Ernennungen zu Ehrenmitgliedern
f. Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages
g. Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein, wenn sie schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder die ihm laut Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt haben
h. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

3. In der ordentlichen Mitgliederversammlung erstatten die Vorstandsmitglieder den Geschäftsbericht und legen den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vor. Nach Anhörung des Berichtes der Prüfer beschließt die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes.

4. Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstandsvorsitzende mindestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Angabe des Ortes und der Zeit sowie unter Beifügung einer (vorläufigen) Tagesordnung ein. Auf Anträge zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist in der Einladung besonders hinzuweisen. Anträge und Anfragen der Mitglieder sind beim Vorstandsvorsitzenden mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit diese Satzung oder das Gesetz nicht zwingend andere Mehrheitsverhältnisse vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages bedarf einer 2/3-Mehrheit, eine Satzungsänderung einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

6. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn satzungsgemäß geladen wurde.

7. Vertreter juristischer Personen haben sich durch Vollmacht auszuweisen.

8. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren ein bis zwei Rechnungsprüfer.

9. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, worin insbesondere der Wortlaut der gefassten Beschlüsse aufzunehmen ist. Das Protokoll ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 9 Vergabebeirat

1. Der Vergabebeirat berät den Vorstand bei der Vergabe von Planung-, Bau- und Reparaturaufträgen, wenn sie eine Netto – Vertragssumme von 1.000€ übersteigen. Das Ergebnis der Beratung ist eine Empfehlung an den Vorstand, welcher in seiner weiteren Entscheidung jedoch nicht an diese gebunden ist.

2. Die Mitglieder des Vergabebeirates werden von der Mitgliederversammlung einzeln für ein bis zwei Jahre gewählt.

3. Der Vergabebeirat tritt auf Beschluss des Vorstandes innerhalb von einer Woche zusammen. Er berät auf der Grundlage einer schriftlichen Fragestellung des Vorstandes. Für die Empfehlung des Beirates bedarf es der Anwesenheit von mindestens drei Beiratsmitgliedern. Die Empfehlung ist mit einer Begründung zu versehen, aus der auch unterschiedliche Meinungen einzelner Beiratsmitglieder hervorgehen. Sie wird dem Vorstand schriftlich vorgelegt und von allen anwesenden Beiratsmitgliedern unterschrieben.

§ 10 Auflösung des Vereins

1. Zur Auflösung des Vereins ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

2. Im Fall der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende und der Stellvertreter des Vereins gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine andere Person beruft.

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigenden Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gundorf zu, die es ausschließlich und unmittelbar für die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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Beitragsordnung

Beitragsordnung

des Vereins „Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.“

Beitragsordnung gültig ab 10.06.2008:

Auf der Grundlage der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 10.06.2008 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Mitgliedsbeitrag: 2,- € (in Worten zwei) monatlich

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:

- die durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge pünktlich zu zahlen,

- Mitglieder, denen es nicht möglich ist den vollen Beitrag zu zahlen (z. B. durch Krankheit, soziale Notlage), können auf schriftlichen, formlosen Antrag an den Vorstand (betrifft Grundbeitrag) von der Beitragszahlung ganz, teilweise oder zeitweise befreit werden.

Die Entscheidung bedarf eines entsprechenden Beschlusses des Vorstandes, dessen Inhalt dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird.

Die Beitragszahlung beginnt bei Eintritt bis 15. des Monats im gleichen Monat und bei Eintritt ab 16. des Monats im Folgemonat.

Die Beiträge sind jährlich im März fällig, auf Antrag an den Vorstand ist eine halb- und vierteljährliche Zahlweise möglich.

Das neue Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer mit entsprechend zu zahlender Beitragssumme in schriftlicher Form.

Der Beitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Inhaber: Verein Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.

IBAN: DE60 8607 0035 0166 0240 00
BIC: DEUTDEDBLEG

bzw.

Konto-Nr.: 166 024 000
BLZ 860 700 24

Kreditinstitut: Deutsche Bank AG

Auf der Überweisung müssen im Feld „Verwendungszweck“ der Zeitraum sowie die Mitgliedsnummer oder der Vor- und Zuname des Mitgliedes angegeben sein.

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Text_Kirche

Kirche

Die Gundorfer Kirche, eine romanische Saalkirche, ist eine schlichte Dorfkirche. Solche Dorfkirchen waren in der Regel keine Wehrkirchen, auch wenn sie wegen ihrer dicken Wände und kleinen Fenster so aussehen. Sie galten aber als sichere Zufluchtstätten und boten Schutz gegenüber feindlichen Attacken (nur ein Portal, das von innen mit einem Riegelbalken verwahrt werden konnte; hoch liegende kleine Fenster).

Die Jahreszahl 1085, die man vermeint am Kirchturm zu sehen, ist irreführend: die Jahreszahl, die durch Schäden schwer lesbar geworden ist, erinnert an das Verputzen des Turmes 1885.

Nach aktuellen Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass die heutige Gundorfer Kirche ein einheitlicher Bau des 12. Jahrhunderts ist und am Standort einer ehemaligen Holzkirche errichtet wurde.

Der Kirchturm steht auf der Westseite der Kirche (sog. Westturmkirche) und ist zugleich der Glockenturm. An seiner Südseite befindet sich das spätgotische Kirchenportal (Südportal), durch das man in die Turmhalle und in das Kirchenschiff gelangt. Auch die Emporen erreicht man über die Treppen im Kirchturm.

Das im 15. Jahrhundert eingebaute Eingangstor zur Kirche erscheint, bezogen auf den breiten Turm, fast zu klein. Der Spitzbogen trägt die lateinische Inschrift aus dem 19. Kapitel des Lukas-Evangeliums: „Scripta est: domus mea domus orationis et dictata“ (Mein Haus ist ein Haus der Anbetung und der Verkündigung Gottes Wortes).

Die Kirche scheint flach überdeckt gewesen zu sein; die jetzige Überdeckung – hoch aufgezogene Tonnen – erhielt sie wahrscheinlich beim Umbau im 18. Jahrhundert, bei dem auch zwei Emporen und die Orgel eingebaut wurden.

Insgesamt ist die Kirche 16 m lang; ihre Apsis ist 4,5 m und das Schiff 7,5 m breit; die Turmhöhe beträgt 19 m. Die Kirche ist in sich schief, die Ablenkung beträgt bei der Länge des Schiffes 55-60 cm.

Am 9. Juni 1910 stifteten Gustav Benedikt Alfred Ackermann und seine Frau Marie, geb. de Liagre, das „Weihnachtsfenster“, ein großes Fenster mit Glasmalerei, das ursprünglich im Altarraum eingesetzt worden war. 1961 wurde dieses Fenster in die Westseite des Turmes versetzt. Das im Fenster angegebene Datum ist der Tag der Silberhochzeit der Familie Ackermann.

Die Kanzel ist eine kunstvolle Schnitzarbeit, deren Brüstung mit den vier Evangelisten und dem Apostel Paulus verziert ist. Sie wurde im Mai 1626 bei der Trauerfeier für die am 8.5. verstorbene Anna Stübner aus Burghausen zum ersten Mal benutzt. Die Kanzel war früher farbig, in 1901 ist sie in Holzimitation überstrichen worden.

Die ursprüngliche Taufe mag aus Stein gewesen sein. Die jetzige Taufe ist eine schöne Holzarbeit (Barock), ungefähr aus dem Jahre 1720. Früher war sie farbig gefasst und teilweise vergoldet. Es kann sein, dass sie ein Geschenk der Pfarrersfamilie Jacobi war, die in vier Generationen von 1591 bis 1732 in Gundorf amtierte. Das Zinntaufbecken datiert aus 1866.

Die Eingangstür der Sakristei ziert ein Wappen von 1720. Es ist vom Hufschmied Johann Christoph Tostlöbe als ein Andenken an seine Familie gestiftet worden und war damals am Kirchengestühl angebracht. Seit 1901 hat es den würdigen Platz an der Tür der Sakristei.

Orgel

Aus den Akten des Merseburger Domstiftarchivs geht hervor, dass die Gundorfer Kirche bis in das erste Viertel des 18. Jahrhunderts nur ein Positiv hatte. Da der Anschlag wegen der einfachen Traktur schwer war, wurde für das Orgelspiel viel Kraft benötigt, deshalb sprach man auch vom „schlagen“.

Ein Visitationsbericht (eine Visitation war eine Inspektion) aus 1655 hebt hervor, dass „ein Schulmeister ... kein Handwerker (ist)“: Der damalige Lehrer Jacob Karl konnte das Positiv nicht benutzen, da das Instrument vermutlich allmählich altersschwach geworden war.

In einem späteren Bericht wird übermittelt, dass das Spiel selbst in den Gottesdiensten Beschimpfungen hervorrief und für „elend und untüchtig“ befunden wurde. In einem anderen Beleg wird mitgeteilt, daß der „Rath Otto Carol von Thümmel zu besserer Bequemlichkeit des Orgelwerkes in der Kirchen Gundorff seinen vormahligen Stand resigniret habe“.

Die erste Orgel der Gundorfer Kirche, die 12 Stimmen auf einem Manual und ein Pedal hatte, baute der Universi­tätsorgelmacher Johann Scheibe 1713. Bei dem Feuer im Jahr 1748 erlitten die Orgel sowie die Bälge Schaden. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts soll nach Aussage des damali­gen Organisten Carl Friedrich Fischer diese erste Orgel - vor allem durch Wurmfraß - so baufällig gewesen sein, dass man einen völligen Neubau für richtig erachtete.

Die zweite Orgel baute der damals in Bautzen, später in Leipzig ansässige Orgelbauer Leopold Kohl im Jahr 1868. Die Reste der Scheibe-Orgel wurden verkauft.

Ab 1883 fungierte der Leipziger Orgelbauer Gottfried Hildebrandt als regelmäßiger Stimmer und Instandhalter der Orgel.

Am 30. Juni 1930 wurde die Orgel von Paul Rubart untersucht. Er stufte den Zustand als „zwar einigermaßen brauchbar“ ein, wies jedoch auf den erheblichen Wurmfraß hin und gab den Rat, die Orgel gründlich zu überholen. Erst viele Jahre später (1939/40) erfolgte die längst fällige Instandsetzung, die mit einer Erneuerung und Umdisponierung verbunden war, durch die Orgelbauanstalt Hermann Eule aus Bautzen.

Um 1978 wurde eine weitere Überholung fällig, für die sich insbesondere Frau Kantorin Stephan einsetzte. Über 10.100 DDR-Mark wurden dafür an Spenden gesammelt. Erst 1985 wurden die notwen­digen Arbeiten von Orgelpfleger Rietzsch aus Rödlitz in Zusammenarbeit mit Orgelpfleger Balzer aus Wurzen ausgeführt. Die Vorgaben und die Abnahme erfolgte durch Kantor Johannes Gerdes aus Dresden.

In den Jahren 2012 und 2013 wurde die Orgel mit Mitteln des Fördervereins grundlegend überarbeitet und restauriert.

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Friedhof

Anschrift

Burghausener Straße 21, 04178 Leipzig

Friedshofsverwalter


Öffnungszeiten des Friedhofes

  • Januar und Februar: 08 - 17 Uhr
  • März: 08 - 18 Uhr
  • April - August: 08 - 20 Uhr
  • September: 08 - 19 Uhr
  • Oktober: 08 - 18 Uhr
  • November und Dezember: 08 - 17 Uhr


Öffnungszeiten der Verwaltung

  • Montag: 08-12 Uhr
  • Dienstag: 08-12 Uhr und 13-18 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08-12 Uhr und 13-16 Uhr
  • Freitag: geschlossen

Friedhofsgebührenordnung

Mit Datum vom 29.06.2023 hat das Regionalkirchenamt die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Gundorf genehmigt. 

Hier können Sie die Friedhofsgebührenordnung einsehen. 

51.3595,12.2698

Pfarramt und Friedhofsverwaltung
Burghausener Straße 21
04178 Leipzig
Tel.:+49 (0)341 44 105 74

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Verwaltung

Pfarrer und weitere Verantortliche

Herr Volker Dittrich, Angestellter unserer Kirchgemeinde und Verwalter des Friedhofes, ist Ansprechpartner in allen Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde. Wenn Sie kirchliche Bescheinigungen benötigen, Fragen zum Kirchgeld haben, Auskünfte über Eintragungen in den Kirchenbüchern wünschen, Termine über Taufen, Trauungen und Jubiläen absprechen möchten oder die Räume unserer Kirchgemeinde (Kirche und Pfarrhaus) nutzen wollen und so weiter, dann wenden Sie sich bitte zuerst an Herrn Dittrich. Er kümmert sich dann um die Erledigung der Angelegenheiten, veranlasst alle entsprechenden Schritte und trifft bei Bedarf die notwendigen Absprachen mit dem Kirchenvorstand und anderen verantwortlichen Gemeindegliedern.


Kirchenvorstand

  • Frau Katharina Heynig (Vors.)
  • Frau Pfarrerin Andrea Führer (stellv. Vors.)

  • Frau Monika Appelt

  • Herr Dr. Frank Dittrich
  • Frau Ulrike Ebeling
  • Frau Anne Görg
  • Frau Ulla Sperling

Pfarramt mit Friedhofsverwaltung

  • Burghausener Straße 21, 04178 Leipzig
  • Ansprechpartner: Herr Volker Dittrich
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten der Verwaltung

  • Montag: 08-12 Uhr
  • Dienstag: 08-12 Uhr und 13-18 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08-12 Uhr und 13-16 Uhr
  • Freitag: geschlossen

Durch erfolgende Bestattungen besteht aber die Möglichkeit von kurzzeitigen Einschränkungen der Öffnungszeiten. Über die feststehenden Öffnungszeiten hinaus können unter der o.g. Telefonnummer auch individuelle Sprechzeiten vereinbart werden.

51.3595,12.2698

Pfarramt und Friedhofsverwaltung
Burghausener Straße 21
04178 Leipzig
Tel.:+49 (0)341 44 105 74

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Home

Ich halte Dich.
Gott.










Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.
(1. Kor. 16, 14)

Liebe Gemeinde,

vielleicht kennen Sie den Europa­park an der französischen Grenze. Dort kann man seine Ferien verbrin­gen. Man muss einmal bezahlen, dann kann man dort wohnen, essen, lesen, schwimmen, Achterbahn fah­ren, Sporttreiben, Konzerte besu­chen – einfach alles.

Das ganze Leben spielt sich im Europapark ab.

So ähnlich sagt es unsere Jahreslo­sung: Euer ganzes Leben soll sich in der Liebe abspielen. Gott ist Liebe. Seine Liebe zu uns zeigt er dadurch, dass Jesus Christus für uns gestor­ben ist. Deshalb könnte man die Jahreslosung auch so formulieren: Euer ganzes Leben soll in Jesus Christus stattfinden. Jeden Tag will Jesus uns in seiner Liebe leben las­sen. Seine Liebe zu uns soll uns im­mer präsent sein. Anders formuliert: Wir können uns seiner Liebe immer gewiss sein. Nicht nur an Tagen an denen es uns gut geht, sondern auch an den trüben Tagen des Lebens. Wenn ich einmal im Europapark bin, dann kann ich alle Freuden, die es dort gibt, in Anspruch nehmen, un­ abhängig davon, ob die Sonne lacht oder der Himmel wolkenverhangen ist. So ist es auch bei Jesus. Mein ganzes Leben kann von seiner Liebe profitieren.

Und wie erlebe ich diese Liebe? Wie kann alles, was ich tue, in seiner Liebe geschehen?

Indem ich seine Worte mein Leben bestimmen lasse. Indem ich seinen Geboten mehr Ge­wicht gebe als meinen Gefühlen. In­ dem ich den Verheißungen von Jesus mehr zutraue als den Verspre­ chen eines Menschen.

Das ist nicht immer leicht. Es braucht absolutes Vertrauen in Jesus. Solches Vertrauen ist und bleibt immer auch ein Gebetsanliegen. Als unheimlich Vertrauen stärkend erle­ ben Teilnehmer oft den Alphakurs. Auch in unseren Gemeinden findet er immer wieder statt, zur Zeit in Gundorf.

Wenn wir unser Vertrauen in Jesus setzen, verändert sich unser Leben zum Besseren. Und die Welt um uns herum gleich mit.

Was kostet es?

Eine Übernachtung im Europapark all inclusive kostet für eine vierköpfige Familie etwa 400 Euro. Der Eintritt in den Lebenspark von Jesus kostet uns nichts. Aber er ist nicht umsonst. Je­sus Christus selber hat den Preis be­zahlt mit seinem Blut am Kreuz. Damit wir im Rahmen der Liebe un­ser Leben führen können. Für uns und unsere Mitmenschen zum Vor­teil.

Manchmal fragt man sich an be­stimmten Punkten im Leben: Was erwarte ich noch vom Leben? Was wünsche ich mir von Gott?

Mit der Jahreslosung macht Gott uns allen ein Geschenk.

Wir können unser Le­ben besser machen und auch das Le­ben unserer Mitmenschen, wenn wir in den Lebenspark von Jesus einzie­hen. Oder wenn wir schon darin wohnen, dass wir die vielfältigen Angebote von Jesus nutzen und ge­nießen. So findet unser Leben unter dem Vorzeichen von Jesus Christus statt.

Und das wünsche ich Ihnen und mir, damit unser neues Jahr 2024 ein gutes Jahr wird.

Herzliche Grüße
Ihre Pfarrerin Andrea Führer

Schön, dass Sie da sind!

Hier finden Sie alle Informationen rund um unsere Kirchgemeinde, zu unseren Gottesdiensten, den Gemeindegruppen, zu unseren Veranstaltungen und viele weitere Informationen.

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Kontakt und Kommunikation

Die Kirche unserer Gemeinde befindet sich im Gundorfer Kirchweg 4 in 04178 Leipzig, die Verwaltung und der Friedhof in der Burghausener Straße 21, 04178 Leipzig.
Tel. Pfarramt und Friedhofsverwaltung:+49 (0)341 44 105 74
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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  • 51.3594,12.2698

    Friedhof und Verwaltung

  • 51.3624,12.2730

    Kirche

Grundstücksangebot am Gundorfer Teich

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Foerderverein_text

Denkmal_an_Gundorf

Am 10.06.2008 gründeten 10 Gemeindeglieder den Verein zur „Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.“.

Unter diesem Dach ist es uns möglich, noch optimaler für die Erhaltung all unserer Bauten etwas zu tun, Veranstaltungen unter die Schirmherrschaft des Fördervereins zu stellen, Konzerte zu organisieren und vieles mehr.

Unsere Gebäude

Unser Gebäudeensemble besteht aus folgenden Einzelgebäuden:

Kirche

Bei der Gundorfer Kirche handelt es sich um eine romanische Saalkirche vom Ende des 12. Jahrhunderts mit eingezogenem Chor, halbrunder gedrungener Apsis und einem mächtigen Westturm in Saalbreite (sogenannte Westturmkirche).

Solche Dorfkirchen waren in der Regel keine Wehrkirchen, auch wenn sie wegen ihrer dicken Wände und kleinen Fenster so aussehen. Sie galten aber als sichere Zufluchtstätten und boten Schutz gegenüber feindlichen Attacken (nur ein Portal, das von innen mit einem Riegelbalken verwahrt werden konnte; hoch liegende kleine Fenster).

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Gemeindehaus

Im Jahr 1715 wurde das Pfarrhaus, welches heute als Gemeindehaus und Wohnung genutzt wird, erbaut.

Am 22. April 1748 wurden die Pfarrgebäude durch eine Feuersbrunst stark zerstört. Der Brand, der durch auf den Misthaufen geworfene Asche ausgelöst wurde, begann an einem Holzschuppen mit Strohdach. Erst 1754 konnten der Pfarrer und seine Familie wieder in das neu errichtete Pfarrhaus einziehen. 1755 fand eine Besichtigung des neu gebauten Pfarrhauses, der Scheunen und der Stallgebäude („Pferde- und Kuhstall sowie Taubenschlag“) statt.

1967, 1991 bis 1992 sowie 2021 bis 2022 wurde das Pfarrhaus jeweils renoviert und (teil)modernisiert.

Scheune

Die über 300 Jahre alte Pfarrscheune möchte die Kirchgemeinde Gundorf als Gemeindezentrum nutzen. Dieses soll eine multikulturelle Begegnungsstätte werden, in der katholische und evangelische Christen mit Muslimen oder Juden ins Gespräch kommen können. Das Zentrum soll außerdem für Familienfeiern, CD-Aufnahmen, Konzerte oder auch Tagungen genutzt werden. In dem großen lichtdurchfluteten Raum soll es Platz für 60 bis 80 Besucher geben.

Die Kosten für das Bauvorhaben liegen bei etwa 350.000 Euro, welche die Gemeinde aus eigenen Kräften nicht tragen kann.

Termine

Unsere Veranstaltungen sind kostenlos, aber nicht umsonst! Deshalb bitten wir um Ihre großzügige Spende.

Dies sind unsere nächsten Veranstaltungen:

Mitgliedschaft

Auch Sie können Mitglied in unserem Förderverein werden und uns aktiv bei unseren Vorhaben unterstützen.

Vorstand:
- Vorsitzender des Fördervereins: Patrik Albus
- Schatzmeister: Udo Loschke
- Veranstaltungsmanagement: Dr. Bettina Relke

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Spenden

Wenn Sie uns in unserer Arbeit finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über jede Spende auf folgendes Konto:
  • Inhaber: Verein Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.
  • IBAN: DE81 8306 5408 0004 0816 09
  • BIC: GENODEF1SLR
Kreditinstitut: Deutsche Skatbank

Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie dies bitte auf der Überweisung an oder kontaktieren uns per Mail unter folgender Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gundorfer Abendmusik

Großes Engagement und Liebe zu traditionellen Musikstücken der großen und kleinen Meister prägen die CD-Einspielung Gundorfer Abendmusik. Nicht in der Thomaskirche oder im Gewandhaus zu Leipzig, sondern in einer kleinen Kirche nahe der Großstadt trafen sich für diese Aufnahme sowohl renommierte, als auch noch junge Künstler der Leipziger Musikszene. An diesem ruhigen Ort haben die Musiker Abstand genommen von ihren großen Auftritten in der Musikstadt, um in kammermusikalischem Rahmen Werke von Johann Sebastian Bach oder Felix Mendelssohn Bartholdy in neuen Arrangements zu interpretieren.

Bekannte Kompositionen wurden aufgenommen, wie beispielsweise - „Ein geistlich Abendlied“ von Engelbert Humperdinck - „Der Mond ist aufgegangen“ von Johann A. Peter Schulz - Werke aus dem Schemelli Gesangbuch von J. S. Bach oder - instrumental arrangierte Auszüge aus der Marienvesper von Claudio Monteverdi.

Die eingefügten Rezitationen von Helmut Voß fungieren als Momente der Stille und bilden eine gelungene Abwechslung zu den kleinen musikalischen Beiträgen von Solisten um Kammersänger Martin Petzold, dem Ensemble Nobiles, dem Ensemble raccanto und dem Leipziger Vocalensemble.

Die CD eignet sich hervorragend als sehr persönliches Geschenk zu jedem Anlass. Sie kann im Gemeindebüro auf dem Friedhof Gundorf sowie zu allen besonderen Veranstaltungen in der Kirche zum Vorzugspreis von 10,- € erworben werden.

Der Erlös kommt der Sanierung unserer Baudenkmäler zugute.

Jeder, der eine CD erwirbt, leistet einen Beitrag für die Sanierung unserer Baudenkmäler, denn vom Erlös jeder verkauften CD kommen allein 10,- Euro diesem Vorhaben zugute.

Kontakt

Unser Kirchgelände befinden sich im Gundorfer Kirchweg 2-4 im Stadtteil Gundorf der Stadt Leipzig.
Bitte nutzen Sie die Straßenbahnlinie 7 bis zur Endhaltestelle "Burghausener Straße" in Gundorf. Von dort aus sind es noch ca. 100 m bis zu unserem Kirchgelände im Gundorfer Kirchweg 2-4.
Tel. über das Pfarramt der Kirchgemeinde:+49 (0)341 44 105 74
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

51.3623,12.2725

Kirche Gundorf

Kirche Gundorf

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Impressum

Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG

Redaktionell verantwortlich

Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gundorf

Burghausener Straße 21

04178 Leipzig

Tel.:+49 (0)341 44 105 74

Fax:+49 (0)341 24 622 62

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Haftungsausschluss

Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Urheberrechtshinweise

Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

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Kontakt

Pfarramt mit Friedhofsverwaltung

Burghausener Straße 21, 04178 Leipzig

Ansprechpartner: Herr Volker Dittrich

Tel.:+49 (0)341 44 105 74

Fax:+49 (0)341 24 622 62

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 08-12 Uhr

Dienstag: 08-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag: geschlossen

Bankverbindung der Kirchgemeindefür Spenden, Gemeindebrief, Kirchgeldzahlungen usw.

Empfänger: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gundorf

Sparkasse Leipzig

IBAN: DE76 8605 5592 1100 2067 91

BIC: WELADE8LXXX

Wichtig: Bitte den Zweck Ihrer Zahlung und Ihren Namen genau angeben, damit die jeweilige Überweisung zweckbestimmt zugeordnet und gebucht werden kann.“

Pfarramt und FriedhofsverwaltungBurghausener Straße 21 04178 Leipzig Tel.:+49 (0)341 44 105 74

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Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß dem Kirchengesetz informieren über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz-DSG-EKD) und dem Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch das Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsen, Lukasstraße 6, 01069 Dresden. Die Kirchgemeinde Gundorf nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Soweit nachstehend keine anderen Angaben gemacht werden, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung der Daten nicht verpflichtet. Eine Nichtbereitstellung hat keine Folgen. Dies gilt nur soweit bei den nachfolgenden Verarbeitungsvorgängen keine anderweitige Angabe gemacht wird. "Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Cookies Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser greift auf diese Dateien zu. Durch den Einsatz von Cookies erhöht sich die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit dieser Website. Gängige Browser bieten die Einstellungsoption, Cookies nicht zuzulassen. Hinweis: Es ist nicht gewährleistet, dass Sie auf alle Funktionen dieser Website ohne Einschränkungen zugreifen können, wenn Sie entsprechende Einstellungen vornehmen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Server-Log-Files Die Kirchgemeinde Gundorf erhebt Daten über Zugriffe auf die Seite und speichert diese als „Server-Logfiles“ ab. Folgende Daten werden so protokolliert: Besuchte Website Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes Browsertyp/ Browserversion verwendetes Betriebssystem Menge der gesendeten Daten in Byte Referrer URL Hostname des zugreifenden Rechners Uhrzeit der Serveranfrage Verwendete IP-Adresse Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Website. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen. Verwendung von GoogleMaps Wir verwenden auf unserer Website die Funktion zur Einbettung von GoogleMaps-Karten der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; “Google”). Die Funktion ermöglicht die visuelle Darstellung von geographischen Informationen und interaktiven Landkarten. Dabei werden von Google bei Aufrufen der Seiten, in die GoogleMaps-Karten eingebunden sich, auch Daten der Besucher der Seiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Google finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Google unter https://www.google.com/privacypolicy.html. Dort haben Sie auch im Datenschutzcenter die Möglichkeit Ihre Einstellungen zu verändern, so dass Sie Ihre von Google verarbeiteten Daten verwalten und schützen können. Ihre Daten werden dabei gegebenenfalls auch in die USA übermittelt. Für Datenübermittlungen in die USA ist ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorhanden. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhenden Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen. Dazu müssen Sie die Anwendung JavaScript in Ihrem Browser ausschalten. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website, wie bspw. die interaktive Kartenanzeige, vollumfänglich werden nutzen können. Rechte der betroffenen Person Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 (1) DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung. Kontaktieren Sie uns auf Wunsch. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Herr David Neubert, Regionalkirchenamt Leipzig, Burgstraße 1-5, 04109 Leipzig, Tel. 0341/14133 36, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Letzte Änderung: 26.10.2018

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