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Strukturreform

Die Gemeindegliederzahl in der Sächsischen Landeskirche und auch im Kirchenbezirk Leipzig sinkt aus verschiedenen Gründen kontinuierlich. Die deshalb strukturell notwendig werdenden Veränderungen im Kirchenbezirk können in absehbarer Zukunft auch in der Region VII Veränderungsdruck erzeugen. Denn das Landeskirchenamt schreibt vor, dass Regionen unter 6.000 Gemeinde gliedern nicht mehr als Regionen gelten und sich Partnerregionen an schließen müssen.

Eine sichere Prognose zur demographischen Entwicklung unserer Kirchgemeinden ist nicht kalkulier bar. Deshalb gilt es, auf sinnvolle Weise das Schwesterkirchverhältnis unserer Region VII zu stabilisieren, um den bereits vor dem 1. Januar 2021 mit viel Kraft der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen positiv gestalteten Schwesterkirchprozess konstruktiv in die Zukunft zu führen.

Weil Regionen nur mit maximal sechs Schwesterkirchgemeinden genehmigungsfähig sind und die an die Nathanelkirchgemeinde Leipzig Lindenau angrenzende Kirchgemeinde St. Thomas auf der Suche nach Partnern ist, wurden die Kirchenvorstände der Kirchgemeinden Böhlitz-­Ehrenberg, Gundorf und Leipzig-­Leutzsch vom anstellenden Kirchenvorstand gebeten, zu prüfen, ob sie mindestens eine Kirchge­meindevereinigung für möglich halten, um ein Schwesterkirchverhältnis mit der Kirchgemeinde St. Thomas eingehen zu können.

Die Kirchenvorstände Böhlitz­-Ehrenberg und Gundorf haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, zeitnah miteinander Sondierungsgespräche zu führen, um zu bedenken, ob eine Vereinigung sinnvoll und möglich ist. Die Kirchgemeinde St. Thomas wird nur im Falle einer erfolgten Reduktion von sechs auf fünf Schwesterkirchgemeinden mit unserer Region in Verhandlungen zu einem Schwesterkirchverhältnis eintreten können, wenn sie sich dazu entscheidet und nicht andere Optionen bevorzugt. Eine Region VII mit St. Thomas würde reichlich 12.000 Gemeindeglieder umfassen, unter augenblicklich strukturell geltenden Vorgaben für absehbare Zeit eine stabile Region sein und also den dazu gehörenden Kirchgemeinden das erwünschte Gemeindeleben sichern. Im Voraus ist besonders allen Ehrenamtlichen zu danken für die im zu gestaltenden Prozess benötigte Zeit und Kraft.

Wir bitten unsere Kirchgemeinde­glieder, die gewählten Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher in ihrem verantwortlichen Amt im Gebet zu begleiten und um Gottes Segen für die richtigen Entscheidungen zu bitten.

Pfr. Michael Zemmrich, Pfarramtsleiter der Region VII